Am 20.04.2026 hat der Erweiterte Vorstand (EVS) der Friedhofsgemeinschaft Berghausen diese neue Beitrags- und Gebühren-Ordnung satzungsgemäß beschlossen.
Hierbei gelten aktuell noch die folgenden Übergangsregelungen:
- Die Gebühren für alle Arten der angebotenen Bestattungen gelten ab sofort.
- Die (Mitglieds- und Aufnahme-)Beiträge gelten nur vorläufig, weil diese noch durch eine Mitgliederversammlung im Jahr 2026 endgültig beschlossen werden müssen.
- Für den Übergang bis 2027 hat der EVS aber folgendes festgelegt:
+ Alt-/Bestandsmitglieder zahlen bis 31.12.2026 noch den Familienbeitrag (€ 25,00/Jahr)
+ Neue Mitglieder zahlen ab sofort den Einzelbeitrag (€ 25,00/Jahr)
+ Es gelten grundsätzlich die bisherigen Aufnahmegebühren bis zum 31.12.2026 weiter, insbesondere für Neumitglieder. Bei Altmitgliedern erfolgt, aufgrund der unsicheren Umstände in der Vereinsfortführung, eine Einzelfallprüfung in Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand (GVS).
Bei Fragen sprechen Sie uns an oder bitten über unsere „Info-Mail“ um einen Rückruf oder einen Termin: info@friedhofsgemeinschaft-berghausen.de