Mitgliedschaft und Gebühren

Auszüge aus der aktuellen Vereinssatzung vom 27.02.2026 (nicht abschließend):

§ 2  Vereinszweck

2.1  Der Verein stellt insbesondere die Bestattung der verstorbenen Mitglieder aber auch von Nichtmitgliedern nach den näheren Bestimmungen dieser Satzung und seiner Ordnungen sicher, indem er diesen u.a. eine Begräbnisstelle bereitstellt.

2.2  Dazu nutzt er den vorhandenen Waldfriedhof mit seinen Einrichtungen und sorgt zudem für den Erhalt, die Sanierung, die Pflege, die Errichtung und den Ausbau der Friedhofsanlagen.

§ 4   Mitgliedschaft

§ 4.1       Die Mitgliedschaft im Verein kann grundsätzlich jede natürliche volljährige Person ohne Unterschied

–                     des Geschlechts,

–                     des Berufs,

–                     der Staatsangehörigkeit und

–                     seiner politischen oder religiösen Überzeugung erwerben

Vorrangig (bei möglichen Konkurrenzen) jedoch diejenigen Personen, die

–          ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Gummersbach haben oder

–          familiäre Verbindungen zum Einzugsgebiet des Ortsteils Berghausen oder

–          zu seinem Friedhof unterhalten.

§ 4.7Der Verein hat die folgenden Arten der Mitgliedschaft:

a) Einzelmitgliedschaften

Ergänzung „weiteres Begräbnisrecht“:  

Allen unterhaltsberechtigten Kindern (bis max. 25 Jahre) des jeweiligen Einzelmitglieds wird das Recht auf Bestattung – ohne weitere Zahlung von Mitglieds- oder Aufnahmebeiträgen – auf dem Friedhof eingeräumt (Begräbnisrecht).

Kinder, die nicht mehr unter die Unterhaltspflicht des Einzelmitglieds fallen, müssen Mitglied des Vereins werden, um entsprechende Mitgliedsrechte zu erhalten und ab diesem Zeitpunkt einen entsprechenden Aufnahmebeitrag entrichten.

b) Fördermitgliedschaft (auch juristische Personen)

Fördernde Mitglieder zahlen grundsätzlich keinen Mitglieds- und Aufnahmebeitrag, sondern unterstützen den Verein durch wiederkehrende freiwillige geldliche oder sächliche Zuwendungen bzw. Spenden.

Leistungen des Vereins aus dieser Mitgliedschaft begründen sich grundsätzlich nicht.

Aktuelle Hinweise zum Mitgliedsbeitrag

1.  Der konkrete Mitgliedsbeitrag ist in einer Beitrags-und Gebührenordnung (BGO) geregelt, die sich aber aktuell in einer Neufassung befindet.

2.  Aktueller Mitgliedsbeitrag

Bis diese o.g. Ordnung in der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen wird, gilt

–          für Einzelmitgliedschaften ein Jahresbeitrag von € 25,- pro Person und

–          Neu:    Eine Familienmitgliedschaft ist (gemäß der aktuellen am 27.02.2026 beschlossenen) Satzung nicht mehr möglich.

3.  Laufende Familienmitgliedschaften werden

–          ab sofort (Jahr 2026)

–          sukzessive

–          natürlich nur nach Rücksprache mit den Betroffenen

durch den Geschäftsführenden Vorstand abgearbeitet und – nach Zustimmung der Betroffenen – ggf. auf eine Einzelmitgliedschaft umgestellt.

Die Betroffenen können sich für diese Umstellung auch selbstständig mit dem neuen Vorstand der Friedhofsgemeinschaft in Verbindung setzen.

4. Aufnahmegebühren

Zur Gleichbehandlung von langjährigen und neuen Mitgliedern berechnen wir weiterhin für neue Mitglieder Aufnahmegebühren in gestaffelter Höhe auf Grundlage der noch gültigen BGO.

5. Ausnahme zur Aufnahmegebühr

Diese wird nicht erhoben:

Bei einer aktuellen Umwandlung der bestehenden Familien- in eine Einzelmitgliedschaft auf Grundlage der neuen Satzung.

6. Ausstehende Beitragszahlungen

Der Vorstand bittet außerdem darum, Beitragszahlungen, die aufgrund der unklaren Lage zum Fortbestand der Friedhofsgemeinschaft zwischenzeitlich nicht gezahlt wurden, auf das bekannte Konto in voller Höhe nachzuzahlen:

D.h. konkret = den ausstehenden Beitrag für die bisher laufende Familienmitgliedschaft und ab dem Beitragsjahr 2026 den o.g. Mitgliedsbeitrag € 25,- für eine Einzelmitgliedschaft (pro Person).

Dadurch ist die Mitgliedschaft jedes Familienmitglieds in der Friedhofsgemeinschaft weiterhin gesichert.

7. Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an oder bitten über unsere „Info-Mail“ um einen Rückruf oder Termin: info@friedhofsgemeinschaft-berghausen.de